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HIMO, Einheit B, Am Handwerkerzentrum 1, 52156 Monschau 

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Einwilligungserklärung gemäß DSGVO in die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung von Daten durch die Monschauer Tafel e.V.


Sie möchten Leistungen der Monschauer Tafel in Anspruch nehmen.

Die Tafelträger sind aufgrund ihrer satzungsmäßigen Tätigkeit von den Finanzbehörden wegen der Verfolgung gemeinnütziger/mildtätiger Zwecke als steuerbegünstigt anerkannt. Dadurch sind die Tafelträger gegenüber der Finanzverwaltung verpflichtet nachzuweisen, dass sie die Mittel des Vereins auch für Hilfsbedürftige einsetzen.

Nach den Anforderungen der Finanzverwaltung muss der Tafelträger an Hand seiner Unterlagen nachweisen, dass die Höhe der Einkünfte und Bezüge sowie das Vermögen der unterstützten Personen die gesetzlich festgelegten Grenzen nicht übersteigen. Erhalten Sie Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, WoGG, § 27a BVG oder nach § 6a BKKG, führen Sie den Nachweis Ihrer Bezugsberechtigung durch Vorlage des für den Empfangszeitraum maßgeblichen Leistungsbescheids oder eine Bescheinigung des Sozialleistungsträgers über den Leistungsbezug.


Dafür erhebt die Monschauer Tafel von Ihnen folgende persönlichen Daten:

  • vollständiger Vor- und Nachname, Ihr Geburtsdatum sowie Ihre Anschrift, Telefonnummer und Nationalität. Sofern Sie auch Leistungen für weitere im Haushalt lebende Personen erhalten wollen, auch deren vollständiger Vor- und Nachnamen, deren Geburtsdatum und deren Anschrift und Nationalität.
  • Entweder Ihre von Ihnen darzulegenden Einkommens- und Vermögensverhältnisse, oder aber die Daten des von Ihnen vorzulegenden Leistungsbescheids nach dem SGB II, SGB XII, WoGG, § 27a BVG oder nach § 6a BKKG oder der Bescheinigung des Sozialleistungsträgers (Ausstellungsbehörde, Ausstellungsdatum, Aktenzeichen, Geltungszeitraum, berechtigte Personen).


Die Monschauer Tafel nutzt diese Daten ausschließlich für die Kontrolle Ihrer Berechtigung zum Erhalt von Leistungen der Tafel und zum Nachweis Ihrer Berechtigung gegenüber der Finanzverwaltung.


Mit Ihrer Unterschrift geben Sie Ihre Einwilligung, dass die oben genannten Daten erhoben, nach der vorgenannten Maßgabe verarbeitet und genutzt sowie ggf. eine Kopie des Leistungsbescheids bzw. der Bescheinigung des Sozialleistungsträgers gefertigt und aufbewahrt werden darf. Die Daten werden 36 Monate nach dem Ende Ihres Bezuges von Leistungen von der Monschauer Tafel gelöscht, nicht aber bevor die steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind.

Widerrufsrecht

Der Unterzeichnende hat das Recht, diese Einwilligung jederzeit ohne Angabe einer Begründung mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Hierfür genügt eine E-Mail an monschauer-tafel@web.de. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird durch den Widerruf nicht berührt.

Folgen des Nicht-Unterzeichnens

Der Unterzeichnende hat das Recht, dieser Einwilligungserklärung nicht zuzustimmen – da unsere Dienstleistung jedoch auf die Erhebung und Verarbeitung der zu Anfang genannten Daten angewiesen ist, würde eine Nichtunterzeichnung eine Inanspruchnahme der Dienstleistung ausschließen.

Zustimmung durch den Betroffenen

Hiermit versichert der Unterzeichnende, der Erhebung und der Verarbeitung seiner Daten durch die Monschauer Tafel zum Zweck der Ausstellung und Verwaltung eines Tafelausweises freiwillig zuzustimmen und über die Datenverarbeitung und seine Rechte belehrt worden zu sein.