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HIMO, Einheit B, Am Handwerkerzentrum 1, 52156 Monschau 

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Über uns

Die Monschauer Tafel ist seit Februar 2007 im Raum Monschau, Simmerath und Roetgen aktiv und in Anlehnung an bereits in Deutschland bestehende Tafeln als mildtätiger Verein in der Trägerschaft der Stolberger Tafel e.V. gegründet worden.


Ab Mai 2009 hat sich die Monschauer Tafel e.V. aus der Trägerschaft der Stolberger Tafel e.V. gelöst und arbeitet als eigenständige Tafel.


Ziel der Monschauer Tafel e.V. ist, die Ernährungslage von Bedürftigen im Raum Monschau, Simmerath und Roetgen zu verbessern.


Aufgabe der Monschauer Tafel e.V. ist, die gespendeten Lebensmittel abzuholen und gegen einen symbolischen Betrag an Bedürftige weiterzuleiten. Die Bedürftigkeit wird regelmäßig überprüft.


Der Betrieb der Monschauer Tafel wird ausschließlich durch ehrenamtliche Tafelhelferinnen und -helfer aufrechterhalten.


Die Monschauer Tafel ist ein gemeinnütziger Verein, der sich hauptsächlich aus Geld-, Sachspenden und Mitgliedsbeiträgen trägt. 

Tafel-Grundsätze

Präambel

Nicht alle Menschen können sich eine ausgewogene Ernährung leisten – und gleichzeitig werden Unmengen an Lebensmitteln verschwendet. Die Tafeln in Deutschland schaffen einen Ausgleich. Ziel der Tafeln ist es, qualitativ einwandfreie Nahrungsmittel, die im Wirtschaftsprozess nicht mehr verwendet werden können, an Menschen in Not zu verteilen.

 

Grundsatz 1

Die Tafeln sammeln überschüssige Lebensmittel, die nach den gesetzlichen Bestimmungen noch verwertbar sind, und geben diese an armutsbetroffene Menschen ab.

 

Grundsatz 2

Die Arbeit der Tafeln ist grundsätzlich ehrenamtlich. Sie kann – wenn möglich und notwendig – unterstützt werden durch unterschiedlich finanzierte und geförderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

 

Grundsatz 3

Die Arbeit der Tafeln wird durch Spenderinnen und Spender sowie Sponsorinnen und Sponsoren unterstützt. Tafeln freuen sich über Sach-, Geld- und Zeitspenden. Der Kauf von Lebensmitteln ist erlaubt, wenn er durch die Spenderin oder den Spender erfolgt und an die Tafeln weitergegeben wird (Sachspende) und/oder für Projekte und Anlässe (z.B. Kinder-, Seniorenprojekte, Weihnachtsfeier, Tafel-Tag) genutzt wird.

 

Grundsatz 4

Die Tafeln arbeiten unabhängig von politischen Parteien und Konfessionen. Die Tafeln helfen allen Menschen, die der Hilfe bedürfen.

 

Grundsatz 5

Der Name „Tafel“ ist als eingetragenes Markenzeichen durch die Tafel Deutschland e.V. rechtlich geschützt.


Grundsatz 6

Die Arbeit der Tafeln steht überwiegend im lokalen Bezug. Die Tafeln respektieren den Gebietsschutz, ohne miteinander zu konkurrieren.

 

Grundsatz 7

Die Tafel-Grundsätze der Tafel Deutschland e.V. sind Leitlinien zur Arbeit der Tafeln in Deutschland. Die Tafel erklärt durch ihre Mitgliedschaft in der Tafel Deutschland e.V. und die Unterschrift die Anerkennung und Einhaltung der Tafel-Grundsätze.

 

Grundsatz 8

Die Tafel Deutschland e.V. achtet auf die Einhaltung der Tafel-Grundsätze.


Bei Nichteinhaltung der Tafel-Grundsätze beantragt die Tafel Deutschland e.V. in Abstimmung mit dem zuständigen Landesverband ein Verfahren zur Aberkennung des Namens „Tafel“ und gegebenenfalls ein Verfahren zum Ausschluss aus dem Verein Tafel Deutschland e.V.

Der Vorstand

Person Amt
Georg Kaulen Vorsitzender
Christa Stoffels Stellvertretende Vorsitzende
Reiner Krause Kassierer
Willi Bein Schriftführer
Brigitte Flesch Beisitzerin
Marina Ostlender Beisitzerin
Uwe Rüttgers Beisitzer
Frank Stockhausen Beisitzer
Ernst Stollenwerk Beisitzer
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